Häufig gestellte Fragen / FAQ's
Ihre Organisation kann an Spendenkampagnen teilnehmen, wenn sie bei www.foerderprogramme.org registriert, von uns validiert und von uns freigeschaltet ist. Im Bereich „Mein Konto" werden Sie fortlaufend über alle aktuellen Spendenkampagnen informiert. Entscheidet sich ein Förderer für Ihre Organisation, so sind Sie automatisch dort förderfähig. Sie haben allerdings kein Recht darauf, bei einer Spendenkampagne aufgenommen zu werden.
Von uns erhalten Sie umgehend und unaufgefordert eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Profil an eine neue Spendenkampagne übergeben wurde. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Organisation an dieser Aktion teilnimmt, können Sie uns jederzeit und ohne Angabe von Gründen verbindlich vorgeben, dass Sie an einer Spendenkampagne nicht teilnehmen wollen. Sie können das online im Bereich „Mein Konto" per Opt-out selber umsetzen. Oder Sie senden uns dazu eine E-Mail an foerderprogramme@hausdesstiftens.org. Bei manchen Spendenkampagnen ist ein Opt-in notwendig. Darüber werden Sie per E-Mail informiert.
Dieser Prozess betrifft Sie, wenn Ihre Einrichtung unter öffentlicher oder städtischer Trägerschaft steht — zum Beispiel Kitas, Feuerwehren, Jugendreferate sowie andere kommunale Abteilungen oder Einrichtungen.
Nachweis der öffentlichen Trägerschaft
Als Nachweis laden Sie eines der folgenden Dokumente hoch:
- das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt
- eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV)
- ein formloses Schreiben Ihres Trägers, das die städtische Trägerschaft bestätigt
Gültigkeit und Veranlagungszeitraum
Ihr Nachweis ist drei Jahre gültig. Tragen Sie als Veranlagungszeitraum und Ausstellungsdatum jeweils das Datum Ihres eingereichten Dokuments ein.
